Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro im Monat erhalten. Der Kinderzuschlag hat aber weitere finanzielle Vorteile. Besucht Ihr Kind zum Beispiel eine Kindertagesstätte, können Sie sich von den Gebühren für den Kita Platz befreien lassen.
Zusätzlich sind Leistungen für Bildung und Teilhabe möglich, wie bspw. Kostenerstattungen für Mittagessen in Kita und Schule, Klassenfahrten, Schulbedarf, Kita und Schulausflüge. In der Veranstaltung erhalten Sie Antworten auf die Fragen:
- Was ist der Kinderzuschlag?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wo und wie können Sie den Kinderzuschlag beantragen?
- Welche Leistungen für Familien gibt es noch?
weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie in unserem Flyer »