MitArbeit – Chancen schaffen!
Sie planen jemanden neu einzustellen? Sie suchen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Dann verbinden Sie dies mit einer Förderung für langzeitarbeitslose Menschen.
Seit 1. Januar 2019 können Arbeitgeber mit den beiden neuen Förderinstrumenten “Teilhabe am Arbeitsmarkt” und “Eingliederung von Langzeitarbeitslosen” Lohnkostenzuschüsse erhalten.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II)
Sie erhalten einen Lohnkostenzuschuss von 100 % bei der Einstellung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers, der über 25 Jahre alt ist und seit mindestens 6 Jahren Bürgergeld bezieht.
Förderkonditionen
- sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse
- Zuschuss auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns
- Förderdauer – maximal 5 Jahre
- Förderhöhe – 1. Jahr 100 %, 2. Jahr 100 %, 3. Jahr 90 %, 4. Jahr 80 %, 5. Jahr 70 %
- keine Nachbeschäftigungspflicht
- notwendige Qualifizierungsmöglichkeiten bis max. 3.000 €
- Coaching zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses durch das Jobcenter garantiert
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)
Sie erhalten einen Lohnkostenzuschuss von 75 % bei der Einstellung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers, der seit mindestens 2 Jahren arbeitslos ist.
Förderkonditionen
- sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse
- Zuschuss auf Basis des zu berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt
- Förderdauer – maximal 2 Jahre
- Förderhöhe – 1. Jahr 75 %, 2. Jahr 50 %
- keine Nachbeschäftigungspflicht
- beschäftigungsbegleitendes Coaching möglich
Dienstleistungsangebot
Wir helfen Ihnen bei freien Stellen in Ihrem Betrieb passende Bewerberinnen und Bewerbern zu finden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Lohnkostenzuschüsse immer vor der Arbeitsaufnahme beim Jobcenter zu beantragen sind. Nehmen Sie deshalb auf jeden Fall mit uns Kontakt auf, bevor Sie die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer einstellen.
Ansprechpartnerin ist Frau Alexandra Ober
Tel.: 0741 – 209605204