Das Jobcenter Landkreis Rottweil berät alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Rottweil, die zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes einen Anspruch auf Bürgergeld oder andere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) haben oder diese Ansprüche prüfen lassen möchten.
Unser Beratungsangebot
- Unterstützung bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Arbeit
- Unterstützung und Beratung zu Aus- und Weiterbildungen
- Unterstützung und Beratung in besonderen Lebenslagen (Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, Psychosoziale Betreuung, Suchtberatung)
- Finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt (Bürgergeld)
- Leistungen für Bildung und Teilhabe