Arbeitsgelegenheiten (AGH) sind durch das Jobcenter geförderte, öffentliche Beschäftigungen mit dem Ziel, langzeitarbeitslose Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. So soll vermieden werden, dass reguläre Arbeitsplätze verdrängt oder die Entstehung neuer verhindert wird.
Im Rahmen einer solchen Beschäftigung können Sie wieder wertvolle Arbeitserfahrung sammeln, im Team mit Kolleginnen und Kollegen arbeiten und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern.
Ziel der Arbeitsgelegenheiten ist es, in einem geschützten Umfeld und mit besonderer Betreuung in den regulären Arbeitsmarkt zurück zu finden.
Zusätzlich zu den Regelleistungen erhalten Kunden eine Aufwandspauschale in Höhe von 2,00 € / Std.