Arbeit und Ausbildung
Eure Integrationsfachkräfte unterstützen euch bei der Suche nach einem passenden Ausbildungs- und/oder Arbeitsplatz. Dabei orientieren wir uns an euren Wünschen, beraten euch aber auch dazu, was überhaupt möglich und realistisch ist.
Die Integrationsfachkräfte stellen euch vorhandene Stellenangebote zur Verfügung, zeigen aber auch Überbrückungswege auf, wenn es nicht gleich mit einer Ausbildung oder Arbeitsstelle klappt. Das kann z. B. eine Berufsvorbereitung oder Einstiegsqualifizierung sein.
Auch wenn ihr bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen habt, sind wir euch bei der Suche nach einem Berufseinstieg behilflich.
Manchmal kann es aber auch sinnvoll sein, an einem Projekt bei einem Bildungsträger teilzunehmen. Hier werden mit euch z.B. Bewerbungsunterlagen erstellt. Ihr könnt aber auch durch ein Praktikum erste Berufserfahrung sammeln oder euch in verschiedenen Bereichen orientieren. Im besten Fall werdet ihr vielleicht sogar vom Praktikumsbetrieb übernommen. Das Jobcenter Landkreis Rottweil finanziert – bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen – die Teilnahme an solchen Projekten.
Ihr könnt über die JOB-BÖRSE unter www.arbeitsagentur.de auch selbst gezielt nach Arbeitsstellen suchen, euer eigenes Profil erstellen und euch online bewerben.
Tipps für´s Vorstellungsgespräch
Unter planet-beruf.de, dem Ausbildungsportal der Bundesagentur für Arbeit für Jugendliche, gibt es Tipps, die dir den Gang zum Vorstellungsgespräch erleichtern.
Geld zum Leben
Das Jobcenter Landkreis Rottweil übernimmt für Personen in einer Bedarfsgemeinschaft den sogenannten Regelsatz sowie die Kosten für die Miete. Der Regelsatz ist je nach Alter der Person festgelegt. Für die Miete gelten bestimmte Höchstgrenzen. Außerdem müssen alle Einnahmen angegeben werden, z.B. Kindergeld, Verdienst während einer Ausbildung oder Arbeit etc. Diese Einnahmen werden auf den Anspruch auf Bürgergeld angerechnet.
Außerdem könnt ihr Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
Wenn ihr weitere dringende finanzielle Hilfen braucht, gibt es z.B. die Möglichkeit Beihilfen zu beantragen.
So könnt ihr z. B. für eine Wohnungserstausstattung bzw. Babyerstausstattung Leistungen beantragen. Wendet euch hierbei bitte an die zuständige Leistungsabteilung.
Umzug/Auszug aus der elterlichen Wohnung:
Falls ihr eine eigene Wohnung wollt, müsst ihr vorher unbedingt mit dem Jobcenter sprechen, denn es gibt Regeln, was geht und was nicht.
Bitte beachtet, dass vor einem Umzug die Genehmigung des Jobcenter Landkreis Rottweil vorliegen muss. Dieses prüft im Vorfeld, ob der Umzug notwendig ist und die Kosten der Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen (Miete bzw. Schuldzinsen aus Eigentum sowie Betriebs- und Heizkosten) angemessen sind.
Wenn ihr umziehen wollt oder müsst, dann redet vorher mit uns!
Spielregeln
Lieber miteinander statt gegeneinander. Toleranz ist die Basis!
- wir gehen respektvoll und fair miteinander um
- wir halten Termine und Vereinbarungen ein
- wir sind offen und ehrlich zueinander
- wir suchen gemeinsam nach Lösungen
Regelverstöße können zu Leistungsminderungen führen!