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einmalige Leistungen / Mehrbedarfe

Über die Regelleistung hinaus können Sie auf Antrag einmalige Leistungen in Form von Geld- oder Sachleistungen sowie Mehrbedarfe erhalten.

Einmalige Leistungen

  • für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (bei erstmaliger Gründung eines eigenen Hausstandes!)
  • für die Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung und Geburt
  • für Anschaffungen und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

Mehrbedarfe

  • Mehrbedarf Schwangerschaft (für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche)
  • Mehrbedarf Alleinerziehung (für Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder)
  • Mehrbedarf Behinderung (für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach SGB XII beziehen)
  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können)
  • Mehrbedarf, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht z. B. Kosten für Umgangs- und Besuchsrechte.
  • Mehrbedarf Warmwasser, sofern Warmwasser nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet wird.

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