Ein Weg zu neuen Fachkräften!
Die betriebliche Umschulung kann einen entscheidenden Beitrag zu Ihrer Fachkräftesicherung leisten.
Dabei handelt es sich im Prinzip um eine betriebliche Ausbildung, welche im Regelfall um ein Drittel der regulären Ausbildungszeit verkürzt ist, da die Bewerber/-innen schon über Berufserfahrung verfügen. Es gibt keine Altersbeschränkung und Ihre zuständige Kammer betreut die Umschüler/-innen wie Ihre Auszubildenden.
Vorteile für Sie als Arbeitgeber
- Sicherstellung Ihres Fachkräftebedarfs
- keine unbesetzte Ausbildungsstelle
- Lebens- und berufserfahrene Mitarbeiter/-innen
- kürzere Ausbildungsdauer
- einfache Integration in Ihren Betrieb nach Abschluss der Ausbildung
- Die Umschulung ist auch in Teilzeit möglich!
Welche Leistungen kann das Jobcenter Landkreis Rottweil gewähren?
Die Finanzierung kann über einen Bildungsgutschein erfolgen.
- Übernahme der Kosten für die Eintragung/Betreuung des Umschulungsvertrages durch die zuständige Kammer
- Kostenübernahme für notwendige überbetriebliche Lehrgänge von Innung oder Berufsverband
- Erstattung der Prüfungsgebühren einschließlich der Kosten für Prüfungsstücke
Fördervoraussetzungen
- Ihr Betrieb ist ausbildungsberechtigt (wird durch die Kammer geprüft, falls Sie bisher noch nicht ausgebildet haben).
- Ihr Betrieb ist bereit, die tarifliche/reguläre Ausbildungsvergütung zu zahlen.
Wir informieren Sie gerne ausführlich über die konkreten Fördermöglichkeiten in Ihrem Einzelfall und unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Umschüler/-innen.
Senden Sie uns bitte eine kurze Mail an
rottweil-villingen-schwenningen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
oder an