Kosten für
- Ernährung
- Körperpflege
- Hausrat
- Bekleidung
- Haushaltsstrom
- Telefon/Internet
- Teilhabe am kulturellen Leben
- Bedürfnisse des täglichen Lebens
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt, wobei nach Altersstufen und bestimmten Lebenssituationen unterschieden wird. Soweit der Regelbedarf nicht durch Einkommen, Vermögen oder durch „vorrangige“ Hilfen gedeckt werden kann, besteht Anspruch auf staatliche Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs. Seine Berechnung wird vom Statistischen Bundesamt ausgeführt. Jährlich werden die Regelbedarfssätze anhand der Preisentwicklung sowie der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst.
Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.
Neben regelmäßig anfallenden Bedarfen u.a. für Lebensmittel sind auch unregelmäßig anfallende Bedarfe wie z.B. für Bekleidung aus den entsprechenden Leistungen zu decken.
Für die Gewährung von Bürgergeld sind insgesamt sechs Regelbedarfsstufen definiert. Die Höhe der maßgebenden Regelbedarfe ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Der monatliche Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes beträgt ab 01. Januar 2024: