Ab dem 01. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Bürgergeld).
Ab dem 01. Juni 2022 betreuen die Jobcenter die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.
Neben diesen Unterstützungsleistungen erhalten Sie Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Jobcenter Landkreis Rottweil unterstützt Sie bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit entsprechenden Behörden, Netzwerkpartnern und auch den Geflüchtetenunterkünften zusammen.
In diesem Infoschreiben finden Sie eine Auflistung der Unterlagen zur Antragstellung von SGB II Leistungen beim Jobcenter Landkreis Rottweil ab dem 01. Juni 2022. Zur Antragstellung können Sie den Antrag nutzen, der Ihnen in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung steht. Diesen reichen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Jobcenter ein.
Voraussetzung für die Beantragung von Bürgergeld ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie die Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR).
Haben Sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs.1 AufenthG und sind im AZR registriert, können Sie bereits jetzt einen Antrag auf Bürgergeld für die Zeit ab dem 01. Juni 2022 stellen.
Um Wartezeiten bei der Antragsstellung im Jobcenter vor Ort zu vermeiden, melden Sie sich telefonisch bei uns. Die notwendigen Antragsunterlagen händigen wir Ihnen zum Termin aus. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Antragsabgabe.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen und Nachweise zum Termin mit:
- Pässe von allen antragstellenden Personen oder Geburtsurkunden von den Kindern und
- Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung von allen antragstellenden Personen.
Sollten folgende Unterlagen vorhanden sein, bringen Sie diese bitte auch zum Termin mit:
- Haben Sie Kosten für eine Unterkunft zu entrichten? Dann legen Sie bitte entsprechende Nachweise über die Höhe der Kosten vor.
- Gehen Sie einer Arbeit nach? Dann bringen Sie bitte Nachweise über vorhandene Einkommen mit.
- Haben Sie ein deutsches Konto? Bringen Sie bitte den Nachweis über die Kontonummer (IBAN) mit.
Wichtig: Um die Zahlungen der Geldleistungen nicht zu verzögern, ist ein eigenes Konto notwendig.
Neben einem Dolmetscher/Innen Service in ukrainischer Sprache stehen Ihnen mehrsprachige Informationsflyer zu Ihrem Termin zur Verfügung.
Gerne können Sie Ihren Antrag auch schriftlich einreichen. Die Antragsformulare können unter diesem Link abgerufen werden oder noch schneller: Sie stellen Ihren Antrag digital.